Und ja gut, auch so ein bisschen Influencerin.
Dass es in Deutschland nicht regelmäßig zu Verurteilungen nach § 33 Abs.
Entgegen der üblichen Gepflogenheiten in den sozialen Medien ist es nach deutschem Recht grundsätzlich nämlich nicht erlaubt, Bilder Dritter ohne deren Einwilligung auf Plattformen wie Facebook hochzuladen.
Aus diesem Grund sollten sich die auf den Nacktbildern abgebildeten Personen umgehend an die Polizei wenden.
Was nicht okay ist: intimste Fotos von jemanden anzusehen, obwohl er sie einem nicht freiwillig gezeigt hat, über einen Körper zu urteilen, der nicht unserer ist und vor allem ein Opfer zum Täter zu machen.
Die rechtlichen Probleme bei derartigen Fallkonstellationen resultieren also eher aus der Frage, wie man die bestehenden Ansprüche effektiv und vor allem schnell umsetzen kann.